Durchbrüche für gebäudetechnische Kabel und Leitungen in Wänden oder Decken
mit brandschutztechnischen Anforderungen sind unbedingt fachkundig
abzudichten. Nur so kann im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers durch die
Schwachstelle in benachbarte Brandabschnitte verhindert werden. Beim Verbau
und der Prüfung von Brandabschottungen sind die besonderen
herstellerspezifischen Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. |